In Bremen stehen wir vor der großen Herausforderung die Wärmeversorgung von Gebäuden langfristig sicher und klimaneutral aufzustellen. Die kommunale Wärmeplanung ist unser Fahrplan auf dem Weg dahin.
Auf dieser Seite finden Sie den Entwurf des Wärmeplans für die Stadt Bremen. Dieser Entwurf gibt erste Antworten darauf, wie die Stadt Bremen Schritt für Schritt eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung gestalten möchte. Sie haben aktuell die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und die kommunale Wärmeplanung mitzugestalten. Bei der Beteiligung bietet Energiekonsens - Klimaschutzagentur für Bremen und Bremerhaven allen Bürger:innen Beratung und Unterstützung an.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und wurde am 1. Januar 2024 durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtend eingeführt. Sie soll aufzeigen, wie Kommunen so wie die Stadt Bremen zukünftig mit zuverlässiger und umweltfreundlicher Wärme versorgt werden können. Dabei geht es vor allem um die Frage: Welche Gebiete eignen sich für den Ausbau gemeinsamer Wärmenetze - und wo ist eine individuelle Lösung, etwa mit einer Wärmepumpe, die bessere Wahl? Aber auch um die Frage, wo noch Handlungsbedarf besteht.
Die Wärmeplanung bildet den strategischen Rahmen für die Wärmewende und gibt wichtige Orientierung für die künftige Wärmeversorgung. Aussagen über konkrete Gebäude können sich allerdings nur begrenzt daraus ableiten lassen. Hierfür ist eine konkrete Beratung durch die unabhängigen Beratungsstellen zu empfehlen. Eine Auswahl unabhängiger Beratungsangebote der Stadt Bremen finden Sie auf der rechten Seite.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung, die keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet. Sie verpflichtet weder die Wärmenetzbetreiber, in bestimmten Gebieten Fern- oder Nahwärme anzubieten, noch verpflichtet sie die Gebäudeeigentümer:innen, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen.
Rechtsgrundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Danach sind die Bundesländer verpflichtet, sicherzustellen dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Das Land Bremen hat die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung auf die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven übertragen. In der Stadt Bremen ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft für die kommunale Wärmeplanung zuständig.
Der Ablauf der Wärmeplanung in der Stadt Bremen ergibt sich aus den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes. Wichtige Stationen sind der Entwurf des Wärmeplans, der öffentliche Beteiligungsprozess, die Befassung der politischen Gremien und die Veröffentlichung der Endfassung des Wärmeplans.
Der Entwurf des Wärmeplans für die Stadt Bremen wurde am 14. Oktober 2025 auf dieser Website veröffentlicht. Damit wurde der öffentliche Beteiligungsprozess eingeleitet, in dem Stellungnahmen zum Entwurf des Wärmeplans abgegeben werden können. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 23. November 2025.
Der Wärmeplan ist auch im KlimaBauZentrum ausgelegt.