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Karte nach § 18 Wärmeplanungsgesetz: Energieeinsparpotenzialgebiete

Zusätzlich zur Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete soll die planungsverantwortliche Stelle nach § 18 des Wärmeplanungsgesetzes Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial darstellen. Im Rahmen der Wärmeplanung für die Stadt Bremen sind zu diesem Teilkomplex nähere Untersuchungen durchgeführt worden, die in Abschnitt 7.3 des Berichts über die Erstellung des Wärmeplanentwurfs dargestellt werden. Der Bericht steht Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung. Die kartografische Darstellung der Ergebnisse wird als interaktive Karte im Geoportal zur Verfügung gestellt.

In den kartografischen Darstellungen sind die Teilgebiete in Form von Baublöcken kenntlich gemacht, bei denen sich für einen Großteil der dort befindlichen Gebäude eine Sanierung ausgehend vom aktuellen Wärmebedarf hin zu einem festgelegten Sanierungsstandard energetisch besonders lohnen würde.

Karte über Energieeinsparpotentialgebiete der Stadt Bremen nach § 18 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz
Karte über Energieeinsparpotentialgebiete der Stadt Bremen nach § 18 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz

Zur Bemessung der Energieeinsparpotenziale nach § 18 Abs. 5 WPG werden Baublöcke anhand ihres prozentualen Energieeinsparpotenzial eingestuft. Je höher der Wert ist, desto mehr Energie lässt sich durch Sanierung der im Baublock befindlichen Gebäude auf einen festgelegten Sanierungsstandard (Modernisierungspaket 2 vom Institut Wohnen und Umwelt) einsparen. Zur Veranschaulichung sind die Baublöcke in der Karte in einer abgestuften Reihenfolge (Ranking) farbig markiert. Dies dient dem Zweck, Gebäude zu identifizieren, die geeignet erscheinen, zukünftig in einer gesonderten städtebaulichen Entscheidung als Sanierungsgebiet im Sinne des Ersten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuchs festgelegt zu werden.