Sie sind hier:
  • FAQs

Fragen und Antworten zur Wärmeplanung

Was bedeutet die kommunale Wärmplanung für mich? Wie kann ich mich einbringen? Wo erhalte ich weiterführende Informationen oder Beratung? Wir haben häufig gestellte Fragen für Sie in einem FAQ zusammengefasst.

Grundlegende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und wurde am 1. Januar 2024 durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtend eingeführt. Sie ist eine strategische Fachplanung, die aufzeigen soll, wie Kommunen so wie die Stadt Bremen zukünftig mit zuverlässiger und umweltfreundlicher Wärme versorgt werden können. Dabei geht es vor allem um die Frage: Welche Gebiete eignen sich für den Ausbau gemeinsamer Wärmenetze - und wo ist eine individuelle Lösung, etwa mit einer Wärmepumpe, die bessere Wahl? Aber auch um die Frage, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Hier gelangen Sie zu den interaktiven Karten des Wärmeplanentwurfs.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den Übergang zu einer klimaverträglichen, langfristig sicheren, kosteneffizienten und bezahlbaren Wärmeversorgung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu unterstützen.

Auf Basis des Wärmeplanentwurfs, der am 14. Oktober 2025 von der Stadtgemeinde Bremen veröffentlicht wurde, wurden im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses bis zum 23. November 2025 Stellungnahmen eingeholt. Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses wird der Wärmeplanentwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und den zuständigen politischen Gremien der Stadt Bremen vorgelegt. Die Endfassung des Wärmeplans für die Stadt Bremen wird nach der Beschlussfassung der politischen Gremien auf dieser Website veröffentlicht.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wärmeplans ist die Umsetzungsstrategie. Sie beschreibt, mit welchen Strategien und Maßnahmen der Übergang zu einer klimaverträglichen und langfristig sicheren Wärmeversorgung erreicht werden soll. Zu dem Entwurf der Umsetzungsstrategie können im Rahmen des Beteiligungsprozesses ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden.

Rechtsgrundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Danach ist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.

Informationen zum Wärmeplanentwurf

Die Pflichten für Gebäudeeigentümer:innen ergeben sich aus den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes (GEG). Der Übergang zur klimaverträglichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich ist hier bereits geregelt. Die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans ist nicht mit weiteren Anforderungen oder Pflichten verbunden.

Nein. Aus der Einteilung in ein Wärmenetzgebiet ergibt sich kein Zwang zum Anschluss für Gebäudeeigentümer:innen. Die Art der Wärmeversorgung kann im Rahmen der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) frei gewählt werden.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und gibt eine erste Orientierung. Eine individuelle Beratung für Ihr Gebäude durch qualifizierte Energieberater:innen kann Sie nicht ersetzen.
Bei Fragen rund um die Wärmwende, Gebäudesanierung, Heizungserneuerung und Fördermöglichkeiten stehen Ihnen folgende anbieterunabhängigen Anlaufstellen in Bremen zur Verfügung:
Energiekonsens - gemeinnützige Klimaschutzagentur für Bremen & Bremerhaven
KlimaBauZentrum
Verbraucherzentrale Bremen
Förderlotse der Bremer Aufbaubank

Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmtes Gebäude an ein bestehendes oder für den Baublock geplantes Wärmenetz angeschlossen werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an einen Wärmenetzbetreiber. Die anbieterneutralen Beratungsstellen unterstützen Sie auch bei Fragen zum Anschluss an ein Wärmenetz. Eine Auflistung dieser Beratungsstellen finden Sie auf der rechten Seite.

Prüfgebiete sind Gebiete, denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Wärmeversorgungsart zugeordnet wurde, für die aber größtenteils Ausbaupotenziale bestehen. Diese Gebiete eignen sich zwar in vielen Fällen für eine dezentrale Versorgung, zum Beispiel mit Luftwärmepumpen. Zugleich weisen Sie jedoch eine hohe Wärmedichte auf, sodass es sich in Zukunft lohnen könnte, diese mit Fern- oder Nahwärme zu versorgen. Voraussetzung zum Heben dieser Ausbaupotenziale ist, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern. Eine weitere Möglichkeit sind innovative Wärmeversorgungslösungen, zum Beispiel Anergienetze. Bis spätestens 2028 sollen diese Potenzialgebiete näher untersucht werden und die Ergebnisse im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans dargestellt werden. So soll die beste Lösung für die jeweilige Nachbarschaft gefunden werden.

Ob sich der Baublock, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine Wärmeversorgung mit dezentralen Luftwärmepumpen eignen könnte, können Sie der Karte "Eignung für dezentrale Luftwärmepumpen im Zieljahr nach § 19 WPG" entnehmen.

Ob sich der Baublock, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine Wärmeversorgung mit dezentralen Wärmepumpen mit Erdwärmesonden eignen könnte, können Sie der Karte "Eignung für dezentrale Wärmepumpen mit Erdwärmesonden im Zieljahr nach § 19 WPG" entnehmen.

Ob sich in diesen Gebiet Interessenten für die Umsetzung eines Anergienetzes befinden, ist in der Karte "Straßen mit Interessenten für Anergienetze" dargestellt.

Enerigekonsens bietet regelmäßig an. Dort werden verschiedene Lösungsansätze, wie warme oder kalte Nahwärme oder Fernwärme besprochen. Zudem besteht die Möglichkeit sich mit weiteren Interessierten aus der Umgebung zu vernetzen.

Bei Fragen rund um die Themen Gebäudesanierung, Heizungserneuerung und Fördermöglichkeiten stehen Ihnen folgende anbieterunabhängigen Anlaufstellen in Bremen zur Verfügung:
Energiekonsens - gemeinnützige Klimaschutzagentur für Bremen & Bremerhaven
KlimaBauZentrum
Verbraucherzentrale Bremen
Förderlotse der Bremer Aufbaubank

Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung sind Baublöcke, die sich nach heutigem Kenntnisstand "wahrscheinlich" oder "sehr wahrscheinlich" für eine dezentrale Wärmeversorgung, zum Beispiel durch Luftwärmepumpen oder Erdwärmepumpen, eignen.

Ob sich der Baublock, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine Wärmeversorgung mit dezentralen Luftwärmepumpen eignen könnte, können Sie der Karte "Eignung für dezentrale Luftwärmepumpen im Zieljahr nach § 19 WPG" entnehmen.

Ob sich der Baublock, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine Wärmeversorgung mit dezentralen Wärmepumpen mit Erdwärmesonden eignen könnte, können Sie der Karte "Eignung für dezentrale Wärmepumpen mit Erdwärmesonden im Zieljahr nach § 19 WPG" entnehmen.

Die Eignung für ein einzelnes Gebäude kann aufgrund von individuellen Gegebenheiten von dem Ergebnis für den jeweils dargestellten Baublock abweichen.

Wenn Sie sich für eine Wärmeversorgung über eine Wärmepumpe interessieren, wird empfohlen, sich individuell beraten zu lassen. Hinweise auf anbieterneutrale Beratungsangebote in der Stadt Bremen finden Sie auf der rechten Seite.

Unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für diese Gebiete zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein wirtschaftlicher Wärmenetzausbau. Gleichzeitig zeigen hohe Wärmedichten in diesen Gebieten eine mögliche Wärmenetzeignung an. Bei geänderten Rahmenbedingungen könnte zukünftig ein wirtschaftlicher Netzausbau für diese Gebiete gegebenenfalls möglich sein. Im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans sollen diese Gebiete hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmenetzgebiet unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft werden.

Auf der Karte "Eignung für dezentrale Luftwärmepumpen im Zieljahr nach § 19 WPG" können Sie prüfen, ob alternativ in Ihrem Gebiet eine Eignung für die Versorgung mit dezentralen Luftwärmepumpen besteht.

Gebiete für dezentrale Luftwärmepumpen sind Baublöcke, die sich nach heutigem Kenntnisstand "wahrscheinlich" oder "sehr wahrscheinlich" für eine Wärmeversorgung mit Luftwärmepumpen eignen.

Bei der Eignungsuntersuchung, ob ein Gebiet mit Luftwärmepumpen versorgt werden kann, wurden Schallemissionen berücksichtigt. Schallemissionen lassen sich durch Schallschutzhauben reduzieren. Im aktuellen Wärmeplanentwurf wurden drei Varianten geprüft: Eignung für dezentrale Luftwärmepumpen

  • ohne Schallschutzhaube,
  • mit einer Schallschutzhaube, die zu einer Minderung der Lärmemissionen um 5 dB (A) führt,
  • mit einer Schallschutzhaube, die zu einer Minderung der Lärmemissionen um 10 dB (A) führt.

Für die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete wurde die mittlere Variante zu Grunde gelegt.

Die Eignung für ein einzelnes Gebäude kann aufgrund von individuellen Gegebenheiten und der tatsächlichen Schallemissionen der ausgewählten Wärmepumpe von dem Ergebnis für den jeweils dargestellten Baublock abweichen.
Wenn Sie sich für eine Wärmeversorgung über eine Luftwärmepumpe und die Verwendung einer Schallschutzhaube interessieren, wird empfohlen, sich individuell beraten zu lassen. Hinweise auf anbieterneutrale Beratungsangebote in der Stadt Bremen finden Sie auf der rechten Seite.

Gebiete für dezentrale Erdwärmepumpen sind Baublöcke, die sich nach heutigem Kenntnisstand "wahrscheinlich" oder "sehr wahrscheinlich" für eine Wärmeversorgung mit dezentralen Wärmepumpen auf Basis von Erdwärme eignen.

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden für die Eignungsuntersuchung standardisierte Annahmen zu Sondenabständen und Sondenlängen getroffen, um die Anzahl nutzbarer Sonden auf den jeweiligen Grundstücken zu bestimmen.

Die Eignung für ein einzelnes Gebäude kann aufgrund von individuellen Gegebenheiten von dem Ergebnis für den jeweils dargestellten Baublock abweichen.

Wenn Sie sich für eine Wärmeversorgung über eine Erdwärmepumpe interessieren, wird empfohlen, sich individuell beraten zu lassen. Hinweise auf anbieterneutrale Beratungsangebote in der Stadt Bremen finden Sie auf der rechten Seite.

Anergienetze, auch "kalte Nahwärmenetze" genannt, sind Netze, die mit sehr niedrigen Vorlauftemperaturen (üblicherweise im Bereich von etwa 10-25°C) betrieben werden. Wärmequellen können unter anderem Erdsonden, Erdkollektoren oder unvermeidbare Abwärme sein. In jedem angeschlossenen Gebäude sorgt eine Wärmepumpe dafür, dass die Wärme auf die richtige Temperatur für Heizung und Warmwasser angehoben wird.

Anergienetze könnten insbesondere in Teilgebieten, die zur Zeit noch als Prüfgebiete eingestuft sind, eine technisch und wirtschaftlich vertretbare Lösung für die Wärmeversorgung sein.

In Bremen hat sich die Genossenschaft ErdwärmeDich Anergienetze eG gegründet, um den Bau von Anergienetzen im Stadtgebiet voranzutreiben. Ein Pilotprojekt der Genossenschaft im Bereich Humboldtstraße/Friedensgemeinde befindet sich aktuell in Vorbereitung. Dort soll oberflächennahe Erdwärme mittels Erdwärmesonden genutzt werden. Geplant ist, das Netz sowie die Erdwärmesonden im öffentlichen Straßenraum zu installieren.

Wo in Bremen schon Interesse von Gebäudeeigentümer:innen an einem Anschluss an ein Anergienetz besteht, kann auf dieser Karte eingesehen werden.

Informationen zum öffentlichen Beteiligungsprozess

Der öffentliche Beteiligungsprozess zum Entwurf des Wärmeplans für die Stadt Bremen fand vom 14. Oktober bis zum 23. November 2025 statt. In diesem Zeitraum gab es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum aktuellen Wärmeplanentwurf abzugeben.

Ihre Stellungnahme wird von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ausgewertet. Über das Ergebnis der Auswertung und sich daraus ergebende Veränderungen des Wärmeplanentwurfs wird der zuständigen Fachdeputation in öffentlicher Sitzung berichtet. Ihre Stellungnahme kann einen Beitrag zur Verbesserung des Wärmeplans für die Stadt Bremen leisten.

Die von Ihnen angegebenen Informationen und Daten werden durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie einen von ihr beauftragten externen Dienstleister ausgewertet. Der externe Dienstleister ist zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Detaillierte datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie im DSGVO-Infoblatt auf der rechten Seite.

Es ist beabsichtigt, unter Nennung Ihres vollen Namens bzw. des Namens Ihres Unternehmens/ Ihrer Organisation und des Ortsteils, in dem sich Ihre Meldeadresse befindet, Ihre Stellungnahme zu veröffentlichen. Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme unter Pseudonym zuzustimmen oder der Veröffentlichung insgesamt zu widersprechen.

  • Ihre persönlichen Daten sind Pflichtangaben.
  • Von Ihren persönlichen Daten werden ohne Ihre aktive Ablehnung Ihr voller Name und der Ortsteil, in dem sich Ihre Meldeadresse befindet, im Zusammenhang mit Ihrer Stellungnahme veröffentlicht.
  • Die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme ist zeitlich begrenzt und besteht vom 14. Oktober bis 23. November 2025. Stellungnahmen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, können aus verfahrensorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Karte über die Einteilung der Stadt Bremen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 Wärmeplanungsgesetz
Karte über die Einteilung der Stadt Bremen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 Wärmeplanungsgesetz