Nach § 19 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Eignung der unterschiedlichen Wärmeversorgungsarten für die einzelnen Teilgebiete zu bewerten. Diese Bewertung soll sich auf das Zieljahr beziehen und unter Verwendung von vier Eignungsstufen erfolgen:
Die Eignungsprüfung nach § 19 WPG steht in einem engen Zusammenhang mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG. Im Unterschied hierzu wird jedoch bei der Eignungsprüfung nach § 19 WPG keine eindeutige Zuordnung einer Wärmeversorgungsart zu einem Teilgebiet vorgenommen. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass für ein gegebenes Teilgebiet mehrere Wärmeversorgungsarten als geeignet eingestuft werden.
Im Rahmen der Wärmeplanung für die Stadt Bremen ist die Eignung der folgenden Wärmeversorgungsarten näher untersucht worden:
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in Abschnitt 7.1 des Berichts über die Erstellung des Wärmeplanentwurfs zusammengefasst. Der Bericht steht Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung. Nähere Angaben zur methodischen Vorgehensweise und zu den Ergebnissen dieser Untersuchungen enthalten die Kapitel 5 und 6 des Berichts.
Im Rahmen der Untersuchungen zu dezentralen elektrischen Wärmepumpen wurden sowohl Luftwärmepumpen als auch Erdwärmepumpen betrachtet. Bei Luftwärmepumpen wurden zudem zwei Varianten berücksichtigt, in denen die Schallemissionen durch den Einsatz einer Schallschutzhaube reduziert werden. Insgesamt ergeben sich damit fünf Karten, in denen die Eignung der jeweils betrachteten Wärmeversorgungsart für die einzelnen Teilgebiete dargestellt wird. Diese Karten, die als interaktive Karten im Geoportal zur Verfügung gestellt sind, beziehen sich im Einzelnen auf
Der Wärmeplan ist auch im KlimaBauZentrum ausgelegt.